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1991-1993 | 1994-1996 | 1997-1999 | 2000-2008

Im September 1991 beschloss die Gemeinde, ein für eine Siedlungserweiterung vorgesehenes Gebiet zum Untersuchungsbereich zu erklären, mit dem Ziel der förmlichen Festlegung eines Städtebaulichen Entwicklungsbereiches. Zeitgleich wurde die Satzung der Gemeinde über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes über unbebaute Grundstücke für städtebauliche Maßnahmen (gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) beschlossen. Diese Satzung wurde im Oktober 1991 vom Ministerium für Städtebau, Wohnen und Verkehr genehmigt.

Im Juni 1992 erfolgte der Beschluss der Gemeinde über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Siedlungserweiterung Hönow“ per Satzung nach § 6 BauGB MaßnahmenG.

Im November 1992 genehmigte das Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen Cottbus (LBBW) diese Entwicklungssatzung.

Durch die Bekanntmachung der Satzungsgenehmigung wurde die Maßnahme rechtskräftig.

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Entwicklungsgebiet im Jahre 1991/1992

Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung und Größe des Planungsgebietes ist 1992 zur Vorbereitung des Bebauungsplanes ein städtebauliches Gutachterverfahren von 6 Planungsbüros in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten durchgeführt worden.

Zur planvollen Erfüllung von Aufgaben und als kompetenten Ansprechpartner für Anwohner / Investoren / Enderwerber und Verantwortlicher, beauftragte die Gemeinde einen Entwicklungsträger gemäß § 167 BauGB.

Diese Aufgaben, welche heute durch die GKI Gesellschaft für Kommunale Immobiliendienstleistungen mbH verantwortet werden, wurden im Juli 1992 per Entwicklungsträgervertrag der LEG Brandenburg übertragen.

Mit der Übergabe der Verantwortung an den Entwicklungsträger wird das Projekt von der Vorbereitung, Planung und Finanzierung bis zur Durchführung im Rahmen einer einheitlich geplanten und gesteuerten Gesamtmaßnahme bewältigt.

Im Rahmen dieser vorbereitenden Maßnahmen erfolgten:

- Bestandsaufnahmen diverse Gutachten
- städtebaulicher Entwurf
- Bauleitplanung
- Fachplanung (Bebauungsplan, Grünordnungsplan etc.)
- Vermessung.

Unmittelbar an die vorbereitenden Maßnahmen schloss sich bereits im Juli 1993 der erste Grunderwerb der zu entwickelnden Flächen an.