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1991-1993 | 1994-1996
| 1997-1999 | 2000-2008
Im September 1991 beschloss die Gemeinde, ein für
eine Siedlungserweiterung vorgesehenes Gebiet zum Untersuchungsbereich zu erklären,
mit dem Ziel der förmlichen Festlegung eines Städtebaulichen Entwicklungsbereiches.
Zeitgleich wurde die Satzung der Gemeinde über die Begründung eines
besonderen Vorkaufsrechtes über unbebaute Grundstücke für städtebauliche
Maßnahmen (gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) beschlossen.
Diese Satzung wurde im Oktober 1991 vom Ministerium für
Städtebau, Wohnen und Verkehr genehmigt.
Im Juni 1992 erfolgte der Beschluss der Gemeinde über
die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches
Siedlungserweiterung Hönow per Satzung nach § 6 BauGB
MaßnahmenG.
Im November 1992 genehmigte das Landesamt für Bauen,
Bautechnik und Wohnen Cottbus (LBBW) diese Entwicklungssatzung.
Durch die Bekanntmachung der Satzungsgenehmigung wurde die Maßnahme
rechtskräftig.
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Entwicklungsgebiet im Jahre 1991/1992
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Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung und Größe des Planungsgebietes
ist 1992 zur Vorbereitung des Bebauungsplanes ein städtebauliches
Gutachterverfahren von 6 Planungsbüros in Zusammenarbeit mit
Landschaftsarchitekten durchgeführt worden.
Zur planvollen Erfüllung von Aufgaben und als kompetenten Ansprechpartner
für Anwohner / Investoren / Enderwerber und Verantwortlicher, beauftragte
die Gemeinde einen Entwicklungsträger gemäß § 167 BauGB.
Diese Aufgaben, welche heute durch die GKI Gesellschaft für Kommunale
Immobiliendienstleistungen mbH verantwortet werden, wurden im Juli
1992 per Entwicklungsträgervertrag der LEG Brandenburg
übertragen.
Mit der Übergabe der Verantwortung an den Entwicklungsträger wird
das Projekt von der Vorbereitung, Planung und Finanzierung bis zur Durchführung
im Rahmen einer einheitlich geplanten und gesteuerten Gesamtmaßnahme
bewältigt.
Im Rahmen dieser vorbereitenden Maßnahmen erfolgten:
- Bestandsaufnahmen diverse Gutachten
- städtebaulicher Entwurf
- Bauleitplanung
- Fachplanung (Bebauungsplan, Grünordnungsplan etc.)
- Vermessung.
Unmittelbar an die vorbereitenden Maßnahmen schloss sich bereits im
Juli 1993 der erste Grunderwerb der zu entwickelnden
Flächen an.
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