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ALLGEMEIN | BEBAUUNGSPLAN | ENTWICKLUNGSZIELE

Der Bebauungsplan (B-Plan)
Der B-Plan bildet die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung und zügigen Durchführung der mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Siedlungserweiterung Hönow“ verfolgten Entwicklungsziele. Der B-Plan dient der Deckung eines erhöhten Wohnbedarfs der Bevölkerung sowie der Schaffung der für die zukünftigen Bewohner notwendigen Wohnfolge- und Versorgungseinrichtungen.

Die im B-Plan der Siedlungserweiterung Hönow enthaltenen Festlegungen bilden die Grundlage zur Bebauung und Nutzung der Grundstücke. Sie betreffen die Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben hinsichtlich Ihrer Größe, Geschossigkeit sowie ihrer Anordnung in den einzelnen Baufeldern. Ein weiterer Fachplan zum B-Plan (Gründordnungsplan) bewertet die Qualität von Natur und Landschaft vor der Baumaßnahme und macht Vorschläge, die erforderlich sind um diese Qualität nach der Baumaßnahme nicht zu unterschreiten. Des Weiteren werden im B-Plan die maximal zusätzliche Flächenversiegelung und die zulässige Nutzung der Gebäude (Gewerbe, Wohnen u.a.) innerhalb der einzelnen Baufelder, die Mindestgröße der Vegetationsfläche mit Bestimmung der zulässigen Pflanzarten und die Regenentwässerung durch eine oberirdische Versickerung bestimmt.