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ALLGEMEIN | BEBAUUNGSPLAN
| ENTWICKLUNGSZIELE
Der Bebauungsplan (B-Plan)
Der B-Plan bildet die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung und zügigen
Durchführung der mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Siedlungserweiterung Hönow verfolgten Entwicklungsziele. Der
B-Plan dient der Deckung eines erhöhten Wohnbedarfs der Bevölkerung
sowie der Schaffung der für die zukünftigen Bewohner notwendigen
Wohnfolge- und Versorgungseinrichtungen.
Die im B-Plan der Siedlungserweiterung Hönow enthaltenen Festlegungen
bilden die Grundlage zur Bebauung und Nutzung der Grundstücke. Sie betreffen
die Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben hinsichtlich Ihrer Größe,
Geschossigkeit sowie ihrer Anordnung in den einzelnen Baufeldern. Ein weiterer
Fachplan zum B-Plan (Gründordnungsplan) bewertet die
Qualität von Natur und Landschaft vor der Baumaßnahme und macht
Vorschläge, die erforderlich sind um diese Qualität nach der Baumaßnahme
nicht zu unterschreiten. Des Weiteren werden im B-Plan die maximal zusätzliche
Flächenversiegelung und die zulässige Nutzung der Gebäude (Gewerbe,
Wohnen u.a.) innerhalb der einzelnen Baufelder, die Mindestgröße
der Vegetationsfläche mit Bestimmung der zulässigen Pflanzarten und
die Regenentwässerung durch eine oberirdische Versickerung bestimmt.
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