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ALLGEMEIN | BEBAUUNGSPLAN | ENTWICKLUNGSZIELE
Entwicklungs- und Gestaltungsziele
Solange die Entwicklungssatzung mit den besonderen städtebaulichen Vorschriften
in Kraft ist, unterliegen alle Vorhaben ob baugenehmigungsfrei oder
baugenehmigungspflichtig den Genehmigungsvorbehalten des § 144
BauGB.
Prüfkriterien für die Genehmigungsvorbehalte des § 144 BauGB
sind die durch die Gemeindevertretung beschlossenen Entwicklungsziele.
Die Entwicklungsziele werden entsprechend dem Fortschritt der Maßnahme
kontinuierlich fortgeschrieben und konkretisiert. Diese Anpassung an die jeweiligen
Erfordernisse wird durch Beschluss der Gemeindevertreterversammlung herbeigeführt.
Die Entwicklungsziele der Siedlungserweiterung Hönow enthalten
beispielsweise Regelungen zur Gestaltung von:
- Gebäuden,
- Nebenanlagen, Carports und Garagen,
- Einhausungen von Müllbehältern,
- Gartenhäuschen und Geräteschuppen,
- Einfriedung von Grundstücken,
- Befestigung von Stellplätzen,
- Gestaltung von Werbeanlagen, Schaukästen und Warenautomaten
und sind wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung nach §
144 BauGB.
Genehmigung nach § 144 BauGB
Da im städtebaulichen Entwicklungsgebiet Hönow neben den baurechtlichen
Bestimmungen auch die Einhaltung des B-Plans und der Entwicklungsziele zu gewährleisten
ist, muss im Rahmen des Baugesuchs auch ein Antrag auf Genehmigung nach §
144 BauGB bei der Gemeinde gestellt werden.
Die Einhaltung des B-Plans und der Entwicklungsziele sind notwendig,
um den unproblematischen Ablauf der Bautätigkeiten im Gebiet der Siedlungserweiterung
zu gewährleisten. Eine Beantragung nach § 144 BauGB soll dabei helfen
und zur Vermeidung von Fehlinvestitionen beitragen.
Entwicklungsziele
Siedlungserweiterung Hönow
[Fortschreibung und Konkretisierung der Entwicklungsziele in der Fassung vom
13.09.2000]
Auskünfte bzgl. Bebauungsplan, Entwicklungsziele als auch das Antragsformular
zur Genehmigung nach § 144 BauGB erhalten Sie über die
GKI Gesellschaft
für Kommunale Immobiliendienstleistungen mbH
Wolfgang Küntscher - Straße 14
16761 Hennigsdorf
oder direkt bei der
Gemeinde
Hoppegarten
Bauamt, OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14,
15366 Hoppegarten.
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