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ALLGEMEIN | BEBAUUNGSPLAN | ENTWICKLUNGSZIELE

Entwicklungs- und Gestaltungsziele
Solange die Entwicklungssatzung mit den besonderen städtebaulichen Vorschriften in Kraft ist, unterliegen alle Vorhaben – ob baugenehmigungsfrei oder baugenehmigungspflichtig – den Genehmigungsvorbehalten des § 144 BauGB.
Prüfkriterien für die Genehmigungsvorbehalte des § 144 BauGB sind die durch die Gemeindevertretung beschlossenen Entwicklungsziele.
Die Entwicklungsziele werden entsprechend dem Fortschritt der Maßnahme kontinuierlich fortgeschrieben und konkretisiert. Diese Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse wird durch Beschluss der Gemeindevertreterversammlung herbeigeführt.

Die Entwicklungsziele der „Siedlungserweiterung Hönow“ enthalten beispielsweise Regelungen zur Gestaltung von:

- Gebäuden,
- Nebenanlagen, Carports und Garagen,
- Einhausungen von Müllbehältern,
- Gartenhäuschen und Geräteschuppen,
- Einfriedung von Grundstücken,
- Befestigung von Stellplätzen,
- Gestaltung von Werbeanlagen, Schaukästen und Warenautomaten

und sind wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung nach § 144 BauGB.

Genehmigung nach § 144 BauGB
Da im städtebaulichen Entwicklungsgebiet Hönow neben den baurechtlichen Bestimmungen auch die Einhaltung des B-Plans und der Entwicklungsziele zu gewährleisten ist, muss im Rahmen des Baugesuchs auch ein Antrag auf Genehmigung nach § 144 BauGB bei der Gemeinde gestellt werden.

Die Einhaltung des B-Plans und der Entwicklungsziele sind notwendig, um den unproblematischen Ablauf der Bautätigkeiten im Gebiet der Siedlungserweiterung zu gewährleisten. Eine Beantragung nach § 144 BauGB soll dabei helfen und zur Vermeidung von Fehlinvestitionen beitragen.

Entwicklungsziele Siedlungserweiterung Hönow
[Fortschreibung und Konkretisierung der Entwicklungsziele in der Fassung vom 13.09.2000]

Auskünfte bzgl. Bebauungsplan, Entwicklungsziele als auch das Antragsformular zur Genehmigung nach § 144 BauGB erhalten Sie über die

GKI Gesellschaft für Kommunale Immobiliendienstleistungen mbH
Wolfgang – Küntscher - Straße 14
16761 Hennigsdorf

oder direkt bei der

Gemeinde Hoppegarten
Bauamt, OT Dahlwitz-Hoppegarten, Lindenallee 14,
15366 Hoppegarten.

 

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