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KOSTEN UND FINANZIERUNG

 

Die gesamte Maßnahme ist durch ein ausgewogenes Finanzierungskonzept abgesichert. Die Gesamtkosten der Entwicklungsmaßnahme belaufen sich auf ca. 66,1 Mio. EUR. Die wichtigsten Einzelpositionen sind

- ca. 16 Mio. EUR für den Grunderwerb,
- ca. 25 Mio. EUR für die Erschließung und
- ca. 4 Mio. EUR für den Grünzug.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Veräußerung der vom Entwicklungsträger angekauften und entwickelten Grundstücke(gemäß BauGB durch die Differenz zwischen Anfangs- und Neuordnungswert) sowie über Ausgleichsbeträge:

Der Anfangswert (gemäß § 169 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 153 Abs. 3 BauGB) für das Entwicklungsgebiet lag bei 25,56 EUR/m². Nach Baugesetzbuch werden die Grundstücke zum Neuordnungswert (gemäß § 169 Abs. 8 BauGB) vorrangig an Bauträger verkauft.

Erwirbt die Gemeinde ein Grundstück nicht, ist der Eigentümer (sogenannter mitwirkungsbereiter Eigentümer) verpflichtet (gem. §§ 169, 154 Abs. 1 BauGB) zur Förderung der Entwicklungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag zu entrichten, der der entwicklungsbedingten Werterhöhung des Bodenwertes des Grundstückes entspricht. Der Ausgleichsbetrag (gem. § 154 Abs. 1 BauGB) errechnet sich (gem. § 154 Abs. 2 BauGB) aus der Differenz zwischen Anfangswert und Neuordnungswert.

Entsprechend BauGB kann die Gemeinde von den Anwohnern keine Erschließungsbeiträge im Erschließungsgebiet erheben; diese Kosten sind also aus dem Differenzbetrag zwischen Anfangs- und Endwert zu tragen.

Als Anschubfinanzierung, insbesondere für den Grunderwerb, die B-Planerstellung und die Grunderschließung dienten Fördermittel des Bundes und des Landes. Dies kommt letztendlich der Gemeinde zugute.