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ALLGEMEIN | BEBAUUNGSPLAN
| ENTWICKLUNGSZIELE
Um die Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne der Gemeindeentwicklung
innerhalb eines bestimmten Zeitraum zu gewährleisten, wurde das Gebiet
der Siedlungserweiterung zum städtebaulichen Entwicklungsgebiet gemäß
§ 165 ff BauGB erklärt.
Mit der Festlegung wurde die Möglichkeit geschaffen den Zeitraum für
die Baumaßnahme auf ein Minimum zu reduzieren und das die Erschließung
einhergeht mit der Entwicklung der Infrastruktur.
Um für Anwohner und Investoren ein interessantes Umfeld zu schaffen,
stand die Errichtung eines attraktiven Wohnstandortes im Vordergrund. Hierzu
stand die Förderung eines interessanten und attraktiven städtebaulichen
Erscheinungsbildes im Vordergrund.
Die planerisch rechtliche Grundlage für die Durchführung der Maßnahme
Hönow bilden:
1. Der Bebauungsplan (B-Plan) zur Siedlungserweiterung
Hönow mit den dazugehörigen textlichen Festsetzungen.
2. Die Entwicklungs-/Gestaltungsziele, die im Rahmen der
Realisierung dieser Maßnahme konkretisiert und fortgeschrieben werden.
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