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ALLGEMEIN | BEBAUUNGSPLAN | ENTWICKLUNGSZIELE

Um die Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne der Gemeindeentwicklung innerhalb eines bestimmten Zeitraum zu gewährleisten, wurde das Gebiet der Siedlungserweiterung zum städtebaulichen Entwicklungsgebiet gemäß § 165 ff BauGB erklärt.
Mit der Festlegung wurde die Möglichkeit geschaffen den Zeitraum für die Baumaßnahme auf ein Minimum zu reduzieren und das die Erschließung einhergeht mit der Entwicklung der Infrastruktur.

Um für Anwohner und Investoren ein interessantes Umfeld zu schaffen, stand die Errichtung eines attraktiven Wohnstandortes im Vordergrund. Hierzu stand die Förderung eines interessanten und attraktiven städtebaulichen Erscheinungsbildes im Vordergrund.
Die planerisch rechtliche Grundlage für die Durchführung der Maßnahme Hönow bilden:

1. Der Bebauungsplan (B-Plan) zur Siedlungserweiterung Hönow mit den dazugehörigen textlichen Festsetzungen.

2. Die Entwicklungs-/Gestaltungsziele, die im Rahmen der Realisierung dieser Maßnahme konkretisiert und fortgeschrieben werden.